Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, auch wenn Sie betriebliche Räume unterhalten und dort ein Schreibtisch vorhanden ist. Nicht jeder Arbeitsplatz in betrieblichen Räumen erfüllt die Voraussetzungen eines zumutbaren Arbeitsplatzes. Gerne prüfen wir diese Voraussetzungen auch für Sie und unterstützen Sie somit beim Steuern sparen.