Können Scheidungskosten steuerlich abgezogen werden?

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Scheidungskosten können zukünftig nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abgezogen/angesetzt werden. Dies besagt ein aktuelles Urteil des BFH vom 18.5.2017. Die Berücksichtigung von Prozeßkosten bei der Einkommensteuer wird auf einen engen Rahmen begrenzt. Nur wenn Gefahr besteht, dass man seine Existenzgrundlage verliert und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr in dem gewohnten Rahmen befriedigen könne, sind die Prozeßkosten steuerlich abzugsfähig. Bei einer Scheidung ist dies lt. BFH nicht der Fall.

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